Bewilligung zum Verleih und zur Vermittlung von Personal
Wer innerhalb der Schweiz Personal verleiht oder vermittelt, benötigt eine kantonale Betriebsbewilligung. Bewilligungsbehörde im Kanton Basel-Stadt ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Utengasse 36, 4005 Basel.
Für den Personalverleih ins Ausland resp. die Auslandvermittlung ist zusätzlich eine Betriebsbewilligung vom SECO Arbeitsvermittlung und Personalverleih (PAVV), Effingerstr. 31, 3003 Bern, erforderlich.
Das AWA ist im Kanton Basel-Stadt zuständig für den Vollzug des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG). Nebst der Bewilligungserteilung und Aufsicht über die bewilligten Betriebe überwacht das AWA die fachgerechte Vermittlungs- und Verleihtätigtkeit.
Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 den Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih mit Wirkung ab 1. Januar 2012 allgemeinverbindlich erklärt.
Wichtige Links und Formulare
- Bewilligungsgesuch
- Merkblatt für Arbeitnehmende
- Seco Weisungen und Erläuterungen zu AVG, AVV, GV-AVB (*)
- Personalienblatt verantwortliche Person
- Merkblatt für Temporär-Arbeitnehmende
- Bestellformular Strafregisterauszug (*)
- Merkblatt über die Arbeitsvermittlung (*)
- Merkblatt über den Personalverleih (*)
- Muster Temporär-Arbeitsvertrag (*)
- Muster Einsatzvertrag (*)
- Muster Leih-Arbeitsvertrag (*)
- Muster Zusatz zum Leih-Arbeitsvertrag (*)
- Muster Verleihvertrag (*)
- Muster Bürgschaftsverpflichtung (*)
- Gesamtarbeitsvertrag für den Personalverleih (*)
- Arbeitsvermittlungsgesetz (*)
- Arbeitsvermittlungsverordnung (*)
- Gebührenverordnung zum AVG (*)
- Erläuterungen zum rev. Art. 20 AVG und neuem Art. 48b AVV (*)
- Merkblatt "Welche Arbeitnehmer von Verleihbetrieben sind von Gesetzes wegen zwingend im BVG zu versichern?" (*)
- Folgen des Abkommens über den freien Personenverkehr mit der EU (*)
(*) Internetseite anderer Anbieter (Disclaimer)