Massenentlassungen

Das AWA Basel-Stadt bietet Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden Hand beim schwierigen Prozess rund um Massenentlassungen. Gemeinsam mit dem Arbeitgebenden suchen wir nach Lösungen in Bezug auf beabsichtigte Massenentlassungen; unter anderem bieten wir eine Informationsveranstaltung für Mitarbeitende in einem Unternehmen an, bei der über Fragen zur drohenden Arbeitslosigkeit gemeinsam mit dem Unternehmen informiert wird.

Als Arbeitgebende unterliegen Sie der Meldepflicht

Arbeitgebende sind verpflichtet, Massenentlassungen sowie Betriebsschliessungen dem zuständigen kantonalen Arbeitsamt, d.h. dem AWA Basel-Stadt zu melden. Diese Meldung muss möglichst frühzeitig, jedoch spätestens zum Zeitpunkt, in welchem die Kündigungen ausgesprochen werden, erfolgen.

Wann handelt es sich um eine Massenentlassung?

Als Massenentlassungen gelten folgende Bestimmungen über die Anzahl der betroffenen Personen:

  • mindestens 10 Personen in Betrieben, die in der Regel mehr als 20 und weniger als 100 Arbeitnehmende beschäftigen;
  • mindestens 10 Prozent der Personen in Betrieben, die in der Regel mindestens 100 und weniger als 300 Arbeitnehmende beschäftigen;
  • mindestens 30 Personen in Betrieben, die in der Regel mindestens 300 Arbeitnehmende beschäftigen.

Weitere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen sowie ein Merkblatt zu den Massenentlassungen finden Sie hier:

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