Sexuelle Belästigung

Sie haben erfahren, dass in Ihrem Betrieb ein Fall von sexueller Belästigung aufgetreten ist oder Sie möchten Ihre Mitarbeitenden für dieses Thema sensibilisieren? Das Arbeitsinspektorat bietet Ihnen umfassende Beratung zu gesetzlichen Regelungen und möglichen Präventivmassnahmen.

Beratung bei Vorfällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen

Als Arbeitgebende tragen Sie die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden vor sexueller Belästigung jeglicher Art am Arbeitsplatz zu schützen. Haben Sie Fragen, wie Sie bei diesem Thema am besten vorgehen?

Wir beraten Sie gerne über

  • gesetzliche Regelungen zum Schutz der persönlichen Integrität
  • die Schaffung eines diskriminierungsfreien Betriebsklimas durch pro-aktive Sensibilisierung der Mitarbeitenden
  • mögliche Anlaufstellen für Betroffene
  • die Einleitung rechtlicher Schritte für Betroffene und deren Unterstützung in diesem Prozess

nach oben