Jugendschutz

Sie sind unter 18 Jahre alt und gehen einer beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit nach? Dann sollten Sie unbedingt Folgendes wissen.

Zulässige Arbeiten und Arbeitszeiten für jugendliche Arbeitnehmende

Sie sind unter 18 Jahre alt und möchten wissen, welche Arbeiten Sie ausführen dürfen und ob Sie in der Nacht und/oder am Wochenende arbeiten dürfen?

Wir beraten Sie über

  • für Jugendliche erlaubte und nicht-erlaubte, gefährliche Tätigkeiten
  • zulässige und bewilligungspflichtige Arbeitszeiten

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