Das Arbeitsinspektorat befasst sich mit Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Es kontrolliert und berät Betriebe, Betriebsgruppen, Verbände, Arbeitnehmende und Arbeitgebende und ihre Organisationen, sowie Planer und Bauherrschaften.
Die Kontrolle und Beratung basieren auf den Arbeitnehmerschutzvorschriften, insbesondere dem Arbeitsgesetz und dem Unfallversicherungsgesetz mit ihren Verordnungen.
Weiterhin bietet das Arbeitsinspektorat eine Anlaufstelle für psychosoziale Probleme am Arbeitsplatz, wie z.B. bei Mobbing oder sexueller Belästigung.