Das Hauptziel des AIZ (Arbeitsintegrationszentrum) ist die (Re-)Integration der von der Sozialhilfe der Stadt Basel (SHB), der IV-Stelle Basel-Stadt sowie der baselstädtischen RAV-Stellen zugewiesenen Klientinnen und Klienten in den ersten Arbeitsmarkt.
Unterstützung bei der Wiedereingliederung
Das AIZ klärt das Potenzial und die Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten hinsichtlich eines Wiedereintritts in den ersten Arbeitsmarkt ab. Wo sinnvoll und notwendig werden unterstützende Massnahmen eingeleitet. Diese werden, mit Ausnahme von Coachings, von externen Anbietern durchgeführt. Bei medizinischen Fragestellungen wird der regionale ärztliche Dienst (RAD) in die Abklärung einbezogen. Ist eine berufliche Wiedereingliederung trotz allen Anstrengungen bei Sozialhilfebeziehenden nicht möglich, so rückt die soziale Integration in den Vordergrund, sofern diese mit arbeitsmarktähnlichen Massnahmen zu erreichen ist.
Das AIZ klärt das Potenzial und die Fähigkeiten der Klientinnen und Klienten hinsichtlich eines Wiedereintritts in den ersten Arbeitsmarkt ab. Wo sinnvoll und notwendig werden unterstützende Massnahmen eingeleitet. Diese werden, mit Ausnahme von Coachings, von externen Anbietern durchgeführt. Bei medizinischen Fragestellungen wird der regionale ärztliche Dienst (RAD) in die Abklärung einbezogen. Ist eine berufliche Wiedereingliederung trotz allen Anstrengungen bei Sozialhilfebeziehenden nicht möglich, so rückt die soziale Integration in den Vordergrund, sofern diese mit arbeitsmarktähnlichen Massnahmen zu erreichen ist.
Beratung
Die Sozialberatung AWA berät als Teil des AIZ Klientinnen und Klienten bei persönlichen Problemen, welche die Vermittelbarkeit beeinträchtigen. Sie unterstützt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer AWA-Abteilungen bei schwierigen Situationen im Kundenkontakt.
Die Entscheide des AIZ über Arbeits- und Marktfähigkeit sind gegenüber den zuweisenden Stellen verbindlich; für Klientinnen und Klienten haben die Entscheide den Status von Expertenberichten.
Die Sozialberatung AWA berät als Teil des AIZ Klientinnen und Klienten bei persönlichen Problemen, welche die Vermittelbarkeit beeinträchtigen. Sie unterstützt auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer AWA-Abteilungen bei schwierigen Situationen im Kundenkontakt.
Die Entscheide des AIZ über Arbeits- und Marktfähigkeit sind gegenüber den zuweisenden Stellen verbindlich; für Klientinnen und Klienten haben die Entscheide den Status von Expertenberichten.
Interinstitutionelle Zusammenarbeit
Die Einrichtung von Arbeitsintegrationszentren erfolgt auf Anregung des Bundes. Basel-Stadt ist einer von 15 Kantonen, welche eine IIZ Geschäftsstelle führen.
Die Einrichtung von Arbeitsintegrationszentren erfolgt auf Anregung des Bundes. Basel-Stadt ist einer von 15 Kantonen, welche eine IIZ Geschäftsstelle führen.