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Kanton Basel-Stadt

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Kurzarbeitsentschädigung

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Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung

Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben Arbeitnehmende, denen aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit gekürzt oder die Arbeit für eine gewisse Zeit ganz eingestellt worden ist.

Die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeit. Sind diese erfüllt, so ist die Öffentliche Arbeitslosenkasse für die Berechnung und die Auszahlung der Entschädigung zuständig.

Kontakt

Fragen zur Voranmeldung

AWA
Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosen- versicherung
Hochstrasse 37
4002 Basel

Frau Beatrice Butticker
Telefon 061 267 51 17
Fax 061 267 51 64
beatrice.butticker@bs.ch



Fragen zur Entschädigung

AWA
Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt

Hochstrasse 37
4002 Basel

Frau Daniela Städtler
Telefon 061 267 51 40
daniela.staedtler@bs.ch

Frau Liliane Schüller
Telefon 061 267 51 29
liliane.schueller@bs.ch

Frau Ilse Hammer
Bereichsleiterin
Telefon 061 267 51 00
ilse.hammer@bs.ch