Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung
Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung haben Arbeitnehmende, denen aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeit gekürzt oder die Arbeit für eine gewisse Zeit ganz eingestellt worden ist.
Die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeit. Sind diese erfüllt, so ist die Öffentliche Arbeitslosenkasse für die Berechnung und die Auszahlung der Entschädigung zuständig.
Die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung überprüft die Anspruchsvoraussetzungen für Kurzarbeit. Sind diese erfüllt, so ist die Öffentliche Arbeitslosenkasse für die Berechnung und die Auszahlung der Entschädigung zuständig.
Wichtige und nützliche Links
| Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung (*) |
| Infobroschüre zur Kurzarbeitsentschädigung (*) |
| Gesetzliche Grundlagen (AVIG) (*) |
(*) Internetseite anderer Anbieter (Disclaimer)