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Kanton Basel-Stadt

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Selbständige Erwerbstätigkeit von Drittstaatangehörigen

Für Personen aus Drittstaaten gilt, dass sie nur selbständig werden können, wenn sie selber oder der Partner eine Niederlassungsbewilligung C besitzen oder mit einem Schweizer/einer Schweizerin verheiratet sind.

Für Personen, die nicht mit einer Schweizerin oder einem Schweizer oder einem aufenthaltsberechtigten EU-Bürger verheiratet sind und eine ordentliche Jahresaufenthaltsbewilligung besitzen, ist eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht vorgesehen und kann allenfalls als Ausnahme nur nach einer vorgängigen Prüfung anhand erforderlichen Unterlagen (siehe untenstehende Formulare) bewilligt werden.

Kontakt

AWA
Arbeitsbewilligungen
Utengasse 36
4005 Basel

Abteilungsleitung
Herr Roland Genhart
Telefon 061 267 87 71
roland.genhart@bs.ch

Sachbearbeitung
Frau Rachel Miesch
Telefon 061 267 87 98
rachel.miesch@bs.ch

Herr Thomas Bättig
Telefon 061 267 67 21
thomas.baettig@bs.ch

Herr Marco Brianza
Telefon 061 267 87 97
marco.brianza@bs.ch

Herr Alessandro Marino
Telefon 061 267 87 76
alessandro.marino@bs.ch