Selbständige Erwerbstätigkeit von Drittstaatangehörigen
Für Personen aus Drittstaaten gilt, dass sie nur selbständig werden können, wenn sie selber oder der Partner eine Niederlassungsbewilligung C besitzen oder mit einem Schweizer/einer Schweizerin verheiratet sind.
Für Personen, die nicht mit einer Schweizerin oder einem Schweizer oder einem aufenthaltsberechtigten EU-Bürger verheiratet sind und eine ordentliche Jahresaufenthaltsbewilligung besitzen, ist eine selbständige Erwerbstätigkeit nicht vorgesehen und kann allenfalls als Ausnahme nur nach einer vorgängigen Prüfung anhand erforderlichen Unterlagen (siehe untenstehende Formulare) bewilligt werden.
Wichtige Links und Formulare
- Gesuch um Bewilligung einer selbständigen Erwerbstätigkeit für Drittstaatsangehörige
- Checkliste Business Plan
- Musterarbeitsvertrag D
- Checkliste Dossier-Beilagen BfM
(*) Internetseite anderer Anbieter (Disclaimer)