Berufsmässige Ehe- und PartnerInnenvermittlung aus dem Ausland oder ins Ausland
Seit dem 1. Januar 2000 ist die berufsmässige Vermittlung von Personen aus dem Ausland oder ins Ausland für eine Ehe oder eine feste Partnerschaft bewilligungspflichtig.
Berufsmässig handelt, wer die Vermittlung gegen Vergütung betreibt, sei dies haupt- oder nebenberuflich, regel- oder unregelmässig, selbstständig oder im Dienst bzw. Auftrag einer dritten Person, mit oder ohne Werbung.
Bewilligungsbehörde im Kanton Basel-Stadt ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit, Utengasse 36, 4005 Basel, bei welcher Sie weitere Informationen einholen und Gesuchsunterlagen anfordern können.
Wichtige Links und Formulare
- Bewilligungsgesuch
- Personalienblatt verantwortliche Person
- Merkblatt über die berufsmässige Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung
- Kaution - Mustervorlage
- Bestellvorgang Strafregisterauszug (*)
- Verordnung über die berufsm. Ehe- oder Partnerschaftsvermittlung (*)
(*) Internetseite anderer Anbieter (Disclaimer)