Bewilligung für verlängerte oder ausserordentliche Ladenöffnungszeiten und offene Verkaufsstände
Als Ladeninhaber möchten Sie Ihren Laden aufgrund eines speziellen Anlasses ausserhalb der ordentlichen Ladenöffnungszeiten betreiben und ersuchen um eine Bewilligung.
Als Betreiber möchten Sie einen offenen Verkaufsstand im Rahmen einer Veranstaltung anmelden.
Wir beraten Sie und erteilen Bewilligungen für
- Durchführung von Veranstaltungen an öffentlichen Ruhe- und Feiertagen
- Betrieb von offenen Verkaufsständen an besonderen Anlässen (z.B. Fasnacht und 1. August)
- Verlängerte oder ausserordentliche Ladenöffnungszeiten (z.B. Jubiläum, Neueröffnung, Event)
Daneben führen wir aufgrund eingegangener Beschwerden oder auf Eigeninitiative Kontrollen der Einhaltung von Ladenöffnungszeiten durch.
Wichtige Links und Formulare
- Ausnahmebewilligung Sonntagsverkäufe Oktober-Dezember 2011
- Merkblatt Feiertage im Kanton Basel-Stadt
- Gesuch um verlängerte Öffnungszeiten
- Gesuch für Familienbetriebe
- Merkblatt Ladenöffnungszeiten für Familienbetriebe
- Generelle Ladenöffnungszeiten 2012 (*)
(*) Internetseite anderer Anbieter (Disclaimer)