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Kanton Basel-Stadt

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Bewilligung für verlängerte oder ausserordentliche Ladenöffnungszeiten und offene Verkaufsstände

Als Ladeninhaber möchten Sie Ihren Laden aufgrund eines speziellen Anlasses ausserhalb der ordentlichen Ladenöffnungszeiten betreiben und ersuchen um eine Bewilligung.

Als Betreiber möchten Sie einen offenen Verkaufsstand im Rahmen einer Veranstaltung anmelden.

Wir beraten Sie und erteilen Bewilligungen für

  • Durchführung von Veranstaltungen an öffentlichen Ruhe- und Feiertagen
  • Betrieb von offenen Verkaufsständen an besonderen Anlässen (z.B. Fasnacht und 1. August)
  • Verlängerte oder ausserordentliche Ladenöffnungszeiten (z.B. Jubiläum, Neueröffnung, Event)

Daneben führen wir aufgrund eingegangener Beschwerden oder auf Eigeninitiative Kontrollen der Einhaltung von Ladenöffnungszeiten durch.

Kontakt

AWA
Arbeitsinspektorat

Utengasse 36
4005 Basel

Herr Boris Horvat
Telefon 061 267 88 19
boris.horvat@bs.ch

Herr Patric Brutsche
patric.brutsche@bs.ch
Telefon 061 267 88 20