Dem Corona-Virus am Arbeitsplatz weiterhin Einhalt gebieten

Seit mehr als einem Jahr kontrollieren Mitarbeitende des Arbeitsinspektorats (AI) Betriebe im Kanton Basel-Stadt bei der Umsetzung und Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln und der Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Bei diesen Kontrollen, gemeinsam mit Mitarbeitenden des Gesundheitsdepartements (GD) sowie des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD), tauchen immer wieder Fragen der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden auf:

Wie bleiben meine Mitarbeitenden am Arbeitsplatz gesund? Wann müssen Sie eine Maske tragen? Wie können wir alle (Arbeitgebende und Arbeitnehmende) dazu beitragen, gesund zu bleiben und dem Coronavirus am Arbeitsplatz Einhalt gebieten?

Bei der Beantwortung der Fragen stehen die Mitarbeitenden des Arbeitsinspektorats den Betrieben und den Arbeitnehmenden gerne beratend zur Seite.

Erfreulich
Bis Anfang April 2021 hatten die Mitarbeitenden des Arbeitsinspektorats im AWA Basel-Stadt total 4'293 Betriebskontrollen und 334 Baustellenkontrollen im Auftrag des Bundes durchgeführt. Die Zahl der Betriebe (2'460) und Baustellen mit Mängeln (191) erscheint dabei auf den ersten Blick hoch. Doch die Mängel, welche die Kontrolleure antrafen, waren meistens erfreulich geringfügig: Z.B. fehlende bzw. leere Desinfektionsmittel oder Abstandslinien am Boden, usw. Bei den jeweiligen Nachkontrollen waren die geringfügigen Mängel bereits behoben.

Bei Unklarheiten lassen Sie sich beraten
Die Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zählen zu den Gesundheitsschutzmassnahmen gemäss Artikel 6 «Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel» (ArG). Laut diesem Gesetz sind die kantonalen Arbeitsinspektorate zuständig für den Vollzug – sie kontrollieren, ob Arbeitgebende die Schutzmassnahmen korrekt umsetzen.

Das Arbeitsinspektorat ist jedoch nicht nur Kontrollinstanz, sondern jederzeit für die Beratung der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden da. Zögern Sie also nicht, wenn Sie Fragen zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz haben, und wenden Sie sich an das Arbeitsinspektorat des AWA Basel-Stadt.

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