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Kanton Basel-Stadt

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Das AWA ist das Kompetenzzentrum Wirtschaft und Arbeit des Kantons.

Wir arbeiten an der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der kantonalen und regionalen Wirtschaft und setzen uns dafür ein, dass ein struktureller Wandel in Beschäftigung und Produktion sozial abgesichert ist.

Wir pflegen Beziehungen zu den Sozialpartnern, den Verbänden, den Anbietern von arbeitsmarktlichen Massnahmen, den Kantonen und dem Bund. Wir haben die Aufgaben organisatorisch in drei Bereiche gegliedert.

Bereich Arbeitslosenversicherung
Wir beraten, unterstützen und vermitteln stellensuchende Personen und Arbeitgebende. Wir berechnen und bezahlen die Taggelder und vermitteln arbeitsmarktliche Massnahmen wie Kurse oder vorübergehende Beschäftigungen zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit.

Bereich Wirtschaft
Wir fördern die Entwicklung bestehender Unternehmen im Kanton Basel-Stadt und sind für diese Unternehmen zentrale Anlaufstelle innerhalb der kantonalen Verwaltung.
Wir erarbeiten die Grundlagen der kantonalen Wirtschafts-, Tourismus- und Medienpolitik und setzen diese um, respektive vertreten die Interessen des Kantons, wenn die Umsetzung an Dritte delegiert ist.
Wir fördern Innovation in Unternehmen. Wir vernetzen Forschungseinrichtungen mit Unternehmen und fördern so Entwicklungen.

Bereich Arbeitsbeziehungen und Schiedswesen
Wir beraten Arbeitgebende und kontrollieren Betriebe in Bezug auf den Gesundheitsschutz, die Arbeitssicherheit und die Einhaltung der Arbeitszeiten.
Wir kontrollieren ob die Arbeitsbedingungen eingehalten werden.
Wir bewilligen verlängerte Ladenöffnungszeiten.
Wir sind zuständig für die Bewilligung zum gewerbsmässigen Personalverleih, zur privaten Arbeitsvermittlung oder zur Kreditvergabe.
Wir informieren und beraten Arbeitgebende und Arbeitnehmende in Fragen des Einzel- und Gesamtarbeitsvertrages,  machen Lohnbuchkontrollen und bekämpfen die Schwarzarbeit.
Wir informieren über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit sowie deren Erweiterung und setzen die flankierenden Massnahmen um.
Wir beraten, schlichten und tragen bei Arbeitskonflikten zur Entscheidfindung bei.
Wir bewilligen die Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften, je nach deren Herkunft mit Zustimmung der Bundesbehörden.