Die Abteilung Arbeitsbeziehungen + Einigungsamt befasst sich schwerpunktmässig mit
- der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten sowie den damit verbundenen flankierenden Massnahmen. Bei Verstössen gegen die Meldepflicht oder die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen können Verwaltungsbussen oder Dienstleistungssperren verfügt werden;
- der Erteilung von persönlichen und telefonischen Rechtsauskünften im Bereich des Arbeitsvertragsrechts inklusive Gesamt- und Normalarbeitsverträge;
- der Bekämpfung von Schwarzarbeit durch die Kontrolle von ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Das Kontrollorgan koordiniert die Verfahren und kann ArbeitgeberInnen bei wiederholten oder schweren Verstössen von künftigen Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens ausschliessen oder Finanzhilfen kürzen;
- der Beantwortung von Fragen der Arbeitsvermittlung- und dem Personalverleih. Es werden Betriebsbewilligungen für die Arbeitsvermittlung und dem Personalverleih erteilt und den Vollzug des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) ausgeübt;
- der Beantwortung von Fragen der berufsmässigen Ehe- und Partnervermittlung aus dem Ausland oder ins Ausland. Es werden Bewilligungen für die Vermittlungstätigkeit erteilt und die Aufsicht über die im Kanton ansässigen Vermittlungsstellen ausgeübt;
- der Durchführung von Verfahren des ständigen staatlichen Einigungsamts bei Kollektivstreitigkeiten (auch als vertragliches Schiedsgericht)