Die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren des Amtes für Wirtschaft und Arbeit sind eine wichtige Schnittstelle im Arbeitsmarkt und Ansprechpartner für Arbeitgebende und Stellensuchende.
Das Ziel der RAV ist die rasche und dauerhafte Integration von arbeitslosen Stellensuchenden in den ersten Arbeitsmarkt sowie die adäquate Besetzung gemeldeter offener Stellen.
Wer eine Stelle sucht oder besetzen will, findet im RAV kompetente Unterstützung.
Die RAV handeln im Rahmen des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) und nehmen in diesem Verständnis gegenüber den arbeitslosen Stellensuchenden auch Kontroll- und Sanktionsfunktionen wahr.
Das Ziel der RAV ist die rasche und dauerhafte Integration von arbeitslosen Stellensuchenden in den ersten Arbeitsmarkt sowie die adäquate Besetzung gemeldeter offener Stellen.
Wer eine Stelle sucht oder besetzen will, findet im RAV kompetente Unterstützung.
Die RAV handeln im Rahmen des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) und nehmen in diesem Verständnis gegenüber den arbeitslosen Stellensuchenden auch Kontroll- und Sanktionsfunktionen wahr.