Schlechtwetterentschädigung

Arbeitnehmende in Erwerbszweigen, in denen wetterbedingte Arbeitsausfälle üblich sind, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung.

Nach Einreichen der Meldung überprüft die Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung die Anspruchsvoraussetzungen. Gleichzeitig wählen Sie die für Sie zuständige Arbeitslosenkasse. Für die weiteren Anspruchsabklärungen ist im Anschluss die Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK) - oder eine andere von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse – zuständig. Ausserdem nimmt die Arbeitslosenkasse die Berechnungen und Auszahlungen der Entschädigungen vor.

Meldung - Sie müssen einen wetterbedingten Arbeitsausfall melden?

Reichen Sie diese Unterlagen via E-Mail kast.awa@bs.ch ein.

Abrechnung - Welche Unterlagen müssen Arbeitgebende für die Arbeitslosenkasse ausfüllen und einreichen?