Schwarzarbeit

Um zu vermeiden, dass Sie ein illegales Beschäftigungsverhältnis eingehen, sollten Sie einige Bestimmungen beachten.

Schwarzarbeits- und Missbrauchsbekämpfung

Keine Schwarzarbeit. Das verdienen alle.

Schwarzarbeit schadet nicht nur der Wirtschaft, sondern stellt vor allem auch ein persönliches Risiko dar, denn:

  • Wer keine Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt, ist nicht versichert.
  • Arbeitgebende, die Schwarzarbeit unterstützen, machen sich strafbar.
  • Schwarzarbeitende haben keine Lohngarantie und keine Stellensicherheit.

Das Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (BGSA), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, bringt eine Reihe von neuen Möglichkeiten, um Schwarzarbeit zu bekämpfen:

  • Ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern (z.B. für Reinigungspersonal im Privathaushalt oder Teilzeitangestellte in Kleinunternehmen).
  • Die Verpflichtung der Kantone ein Kontrollorgan einzurichten. Dadurch werden die Kontrollkompetenzen gestärkt und die Koordination unter den zuständigen Behörden verbessert.
  • Die Behörden sind verpflichtet, Daten auszutauschen.
  • Verstärkte Sanktionen wie Ausschluss vom öffentlichen Beschaffungswesen und von öffentlichen Finanzen.

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Wer Mitarbeitende mit kleinen Einkommen oder im Privathaushalt beschäftigt, scheut vielfach den vermeintlich umständlichen „Papierkrieg“. Seit 1. Januar 2008 besteht für diese Fälle die Möglichkeit des vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern über die AHV-Ausgleichskassen.

Kontrollen

Im Kanton Basel-Stadt ist die Abteilung Arbeitsbeziehungen & Einigungsamt im Amt für Wirtschaft und Arbeit das kantonale Kontrollorgan. Es ist zum einen Anlaufstelle für sämtliche Meldungen sowie Hinweise und Fragen zum Thema Schwarzarbeit. Zum anderen führt das Kontrollorgan auch selber Schwarzarbeitskontrollen durch, entweder aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung oder aufgrund von Meldungen anderer Behörden. Kontrollgegenstand ist die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht.

Auch haben die Behörden gemäss BGSA die Pflicht, Ausländer und Ausländerinnen im Rahmen eines Weg- und Ausweisungsverfahrens über ihre Rechte gegenüber dem Arbeitgebenden zu informieren.

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