Stellenmeldepflicht: Der Bundesrat bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten

Bern, 23.05.2018 - Ab dem 1. Juli 2018 müssen zu besetzende Stellen in Berufsarten mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr (Schwellenwert) der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet werden. Auf den 1. Januar 2020 sinkt der Schwellenwert auf 5 Prozent. An seiner Sitzung vom 23. Mai 2018 hat der Bundesrat die Liste der meldepflichtigen Berufsarten bestätigt, die bereits vom SECO im April auf arbeit.swiss unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Bundesrat aufgeschaltet worden war. Gleichzeitig hat er die Erstellung und Publikation der Liste vereinfacht und an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) delegiert.

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