Kantonales Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geht an den Grossen Rat

Als einer der ersten Kantone erarbeitet Basel-Stadt ein kantonales Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Nachdem der Gesetzesentwurf im Herbst 2018 in die öffentliche Vernehmlassung ging, wird er vom Regierungsrat dem Grossen Rat vorgelegt. Die Gesetzesvorlage ist der Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative „Für eine kantonale Behindertengleichstellung".

Basel-Stadt hat als erster Kanton systematisch die Rechte von Menschen mit Behinderungen analysiert und will die bestehenden Gesetzeslücken mit dem neuen Behindertenrechtegesetz nun schliessen. Der entsprechende Ratschlag enthält zum einen den Entwurf für das neue Behindertenrechtegesetz. Dieses ist ein Rahmengesetz, welches die allgemeinen Bestimmungen und materiellen Grundsätze für die Behindertengleichstellung umfasst. Es äussert sich auch zu den Rechtsansprüchen und zum Verfahren und enthält Bestimmungen zur Umsetzung. Zum anderen umfasst der Ratschlagsentwurf auch Anpassungen in bestehenden Spezialgesetzen. Hier geht es um Bestimmungen, welche die Rechte von Menschen mit Behinderungen in spezifischen Lebensbereichen regeln, zum Beispiel Wohnen, Bildung, Kultur, soziale Sicherheit.

Mit dem neuen Behindertenrechtegesetz wird ein Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative „Für eine kantonale Behindertengleichstellung“ vorgelegt, welche vergleichbare Inhalte in der Verfassung festschreiben will. Gleichzeitig wird mit dem Gesetzesvorschlag die Motion Georg Mattmüller (SP) betreffend „kantonales Behindertengleichstellungsrecht“ erfüllt.

Der erste Gesetzesentwurf wurde vom Regierungsrat im Sommer 2018 in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden bewertete diesen positiv. Das Behindertenrechtegesetz schliesse eine bestehende Regelungslücke und leiste damit einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Kanton. Verschiedenen Änderungsanliegen aus der Vernehmlassung wurden bei der Überarbeitung des Ratschlagsentwurfs Rechnung getragen.

An seiner heutigen Sitzung hat der Regierungsrat den Ratschlag verabschiedet und legt diesen nun zusammen mit dem vorgeschlagenen Behindertenrechtegesetz und den Änderungen an der Spezialgesetzgebung dem Grossen Rat zum Beschluss vor.

Hinweise:

Ratschlag

nach oben