Anmeldeverfahren für Kurzarbeit - wichtige Änderungen ab 1.9.2020!

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat in seiner Weisung 2020/10 vom 22. Juli 2020 angeordnet, dass alle Bewilligungen, die eine Dauer von mehr als 3 Monaten aufweisen, am 31. August 2020 enden.

Dies deshalb, weil die COVID-19-Verordnung des Bundesrates an diesem Datum endet und Kurzarbeit danach weitgehend dem normalgesetzlichen Verfahren folgt.

Hat Ihre Bewilligung am 31. August 2020 eine Gesamtdauer von mehr als drei Monaten erreicht, so endet Ihr Anspruch Kurzarbeit abzurechnen an diesem Datum, auch wenn Ihre Bewilligung (Verfügung) ein späteres Enddatum aufweist.

 

Weitere Informationen finden sie auf "Anmeldeverfahren für Kurzarbeit - wichtige Änderungen ab 1.9.2020!"

nach oben