Eingliederung der EL-Stelle Riehen in das Amt für Sozialbeiträge

Im Zusammenhang mit der Reform des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV wird die EL-Stelle Riehen auf das Jahr 2021 in das Amt für Sozialbeiträge eingegliedert.

Die Gemeinde Riehen führt sein mehr als 30 Jahren eine eigene EL-Stelle, welche für Rentnerinnen und Rentner in Riehen und Bettingen nach kantonalen Vorgaben den Anspruch auf Ergänzungsleistungen und kommunale Beihilfen sowie die zu vergütenden Krankheitskosten prüft und verfügt. Aufgrund der kritischen Grösse dieser Stelle und des erwarteten deutlich höheren Verwaltungsaufwands im Zusammenhang mit der EL-Reform hat der Gemeinderat Riehen entschieden, die EL-Stelle Riehen in das Amt für Sozialbeiträge einzugliedern. Die EL-Stelle führt insgesamt 900 Fälle und ist schon jetzt fachlich sowie in Bezug auf das Qualitätsmanagement dem ASB unterstellt. Das ASB erledigt im Auftrag für Riehen und Bettingen bereits die Bevorschussung und das Inkasso von Unterhaltsbeiträgen. Die Integration der Dienstleistung EL für die Gemeinden erfolgt voraussichtlich per 1. Januar 2021.

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