Start des Bürgschaftsprogramms für Technologie-Start-ups

Der Regierungsrat hat heute die Verordnung 2 betreffend Gewährung von kantonalen Start-up-Bürgschaften infolge der COVID-19-Pandemie genehmigt. Sie wird per 1. Dezember 2020 in Kraft gesetzt. Damit ermöglicht er ein Bürgschaftsprogramm, das spezifisch auf die Bedürfnisse von wissenschafts- und technologiebasierten Start-ups zugeschnitten ist. Das Programm läuft bis Ende 2021. Partnerinnen des Kantons sind die Eckenstein-Geigy-Stiftung und die Basler Kantonalbank (BKB).

Der Kanton Basel-Stadt kann ab 1. Dezember 2020 nachrangige Darlehen an Technologie-Start-ups zu 90% und im Umfang von bis zu 40 Mio. Franken verbürgen. Wichtigste Voraussetzung ist der Nachweis eines wirtschaftlichen Schadens aufgrund der Folgen von COVID-19. Der Regierungsrat hat die entsprechende Verordnung genehmigt. Diese stützt sich auf das im Juni 2020 teilrevidierte Standortförderungsgesetz. Partnerinnen des Kantons sind die Basler Kantonalbank (BKB) und - für eine erste Tranche von 10 Mio. Franken - die Eckenstein-Geigy-Stiftung in Basel. Die BKB gewährt den Start-ups nachrangige Darlehen, die Eckenstein-Geigy-Stiftung verbürgt die restlichen 10% der Darlehen. Der Kanton ist offen für die Zusammenarbeit mit weiteren Bürgen und/oder Geschäftsbanken, die im Kanton Basel-Stadt aktiv sind.

Start-ups, die die Bedingungen des Programms erfüllen, können ab 14. Dezember 2020 Gesuche via Email beim Kanton Basel-Stadt einreichen. Auf der Webseite des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) werden ab diesem Zeitpunkt alle notwendigen Informationen und Unterlagen verfügbar sein. Gesuche können bis spätestens 31. Dezember 2021 eingereicht werden. Die Gesuche werden im Rahmen des baselstädtischen Programms einer umfassenden Prüfung unterzogen. Der Kanton wird unter anderem mit Innosuisse-Expertinnen und -Experten sowie zusätzlich mit Experten von Basler Venture Kapital-Fonds zusammenarbeiten.

Eine Erfolgsbeteiligung des Kantons und der Eckenstein-Geigy-Stiftung an einem möglichen späteren Erfolg der Start-ups wird durch die Gewährung von Warrants (Aktienoptionen) hergestellt. Mit dieser Erfolgsbeteiligung sollen mögliche finanzielle Verluste, die der Kanton und die Stiftung mit der Gewährung dieser Bürgschaften erleiden, kompensiert werden. Zuständig für die Vorbereitung und Abwicklung der Bürgschaften ist das WSU, die Gewährung einer Bürgschaft erfolgt durch den Regierungsrat. Die Stiftung hat keinerlei Mitentscheid über die Vergabe der Bürgschaften.

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass er mit diesem neuartigen Programm einen wirksamen Beitrag zur mittelfristigen Existenzsicherung und zum Wachstum von wissenschafts- und technologiebasierten Start-ups im Kanton Basel-Stadt leisten kann.

nach oben