Abstimmung zum kantonalen Mindestlohn: Ja zum Gegenvorschlag

Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, am 13. Juni 2021 das kantonale Mindestlohngesetz anzunehmen. Damit wird im Kanton Basel-Stadt ein Mindestlohn von 21 Franken eingeführt. Das Mindestlohngesetz ist der Gegenvorschlag des Grossen Rates zur Initiative „Kein Lohn unter 23.-“, über die ebenfalls abgestimmt wird.

Ein voller Lohn soll zum Leben reichen. Der Regierungsrat und der Grosse Rat sprechen sich deshalb für einen kantonalen Mindestlohn aus. Das vom Grossen Rat beschlossene Mindestlohngesetz sieht einen Mindestlohn von 21 Franken vor. Dieses Gesetz ist der Gegenvorschlag zur Initiative „Kein Lohn unter 23.-“. Über beide Vorlagen wird am 13. Juni 2021 abgestimmt.

Mit 21 Franken ist der Gegenvorschlag des Grossen Rates und des Regierungsrates unter den 23 Franken, welche die Initiative verlangt. Ein Mindestlohn ist in erster Linie eine sozialpolitische Massnahme. Das Bundesrecht erlaubt sozialpolitische, kantonale Mindestlöhne. 21 Franken beruhen auf den Berechnungen der Ergänzungshilfe.

Der Gegenvorschlag respektiert die Sozialpartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften. Denn Branchen mit einem allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrag unterliegen nicht dem kantonalen Mindestlohn. Dort wo die Sozialpartnerschaft funktioniert, greift der Kanton also nicht ein. Er garantiert aber einen fairen Mindestlohn in den Branchen ohne funktionierende Sozialpartnerschaft. Beim Gegenvorschlag sind Kleinstpensen ausgenommen sowie Familienmitglieder in Familienbetrieben, Lernende in anerkannten Lehrbetrieben, Au-pairs und zeitlich befristete Praktika.

Mit 21 Franken ist der kantonale Mindestlohn für die Betriebe zahlbar, und er ist bundesrechtskonform. Für die allermeisten Arbeitgeber ist eine faire Entlöhnung eine Selbstverständlichkeit. Sie haben ein Interesse an einem Mindestlohn, denn dieser unterbindet einen unfairen Wettbewerb. Der Kanton wird die Einhaltung des Mindestlohns überwachen.

Der Grosse Rat und der Regierungsrat empfehlen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Initiative abzulehnen und den Gegenvorschlag, das kantonale Mindestlohngesetz, anzunehmen.

 

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