Bundesgerichtsentscheid bezüglich Ferien- und Feiertagsentschädigung bei Kurzarbeitsentschädigung

Die Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt hat den Entscheid des Bundesgerichts zur Kenntnis erhalten.

Mit Urteil vom 17. November 2021 hält das Bundesgericht fest, dass beim summarischen Abrechnungsverfahren die Ferien- und Feiertagsansprüche für Mitarbeitende im Monatslohn bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) zu berücksichtigen sind. Dazu kann aktuell Folgendes festgehalten werden:

  • Bei der betreffenden Leistung handelt es sich um eine Entschädigung für den Ferien- und Feiertagsanteil für im Monatslohn beschäftigte Arbeitnehmende. Keinesfalls hält das Urteil fest, dass während eines konkreten Bezugs von Ferien und an Feiertagen ein Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung besteht.
  • Das SECO prüft derzeit die Konsequenzen des Bundesgerichtsurteils. Sowohl die Betriebe als auch die Arbeitslosenkassen werden so rasch wie möglich über das weitere Vorgehen informiert.
  • Allfällige Wiedererwägungsgesuche werden zur Kenntnis genommen. Bis genauere Weisungen vorliegen, werden die Wiedererwägungsgesuche vorerst nicht geprüft. Die Betriebe werden zu gegebener Zeit informiert.

Weitere Erläuterungen dazu finden Sie unter https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-86403.html

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