Einmalige Covid-Entschädigung für Personen in bescheidener finanzieller Situation

Personen in bescheidener finanzieller Situation, welche zwischen 2019 und 2020 einen Einkommensrückgang von mindestens 5 Prozent erlitten haben, erhalten eine einmalige Covid-Entschädigung in der Höhe von 550 Franken pro Haushaltsmitglied. Alle anspruchsberechtigen Personen werden in den kommenden Tagen mit einem entsprechenden Schreiben informiert.

Anspruchsberechtigt für die einmalige Covid-Entschädigung sind mit Stichtag 29. Dezember 2022 im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Personen, welche Prämienverbilligungen bezogen und zwischen 2019 und 2020 einen Einkommensrückgang von mindestens 5 Prozent erlitten haben. Pro Haushaltsmitglied beträgt die einmalige Covid-Entschädigung 550 Franken. Sie ist steuerfrei.

Ausschlaggebend für die Berechnung des Anspruches sind Steuerveranlagungen der Jahre 2019 und 2020. Gemäss Schätzungen des Kantons betrifft dies rund 8’650 Personen. Für die Ausrichtung der einmaligen Covid-Entschädigung hat der Regierungsrat 4,87 Millionen Franken budgetiert.

Alle anspruchsberechtigten Personen werden ab kommender Woche vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) des Departements für Wirtschaft, Soziales und Umwelt angeschrieben und über den Anspruch informiert. Damit der Kanton die Entschädigung auszahlen kann, ist er darauf angewiesen, dass die betroffenen Personen ihren Anspruch beantragen.

Die Covid-Entschädigung hatte der Grosse Rat am 20. Oktober 2022 auf der Grundlage eines parlamentarischen Vorstosses beschlossen, welcher eine finanzielle Unterstützung für Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen verlangt hatte.

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