Neues Bürgschaftsprogramm für Technologie-Start-ups

Basel-Stadt unterstützt ab Mitte Dezember 2020 Technologie-Start-ups, die unter den Folgen von Covid-19 leiden, mit der Verbürgung nachrangiger Darlehen. Partnerinnen des Kantons sind die Eckenstein-Geigy-Stiftung und die Basler Kantonalbank.

Der Kanton Basel-Stadt wird die nachrangigen Darlehen zu 90% verbürgen. Der Regierungsrat hat am 1. Dezember die entsprechende Verordnung genehmigt. Diese stützt sich auf das teilrevidierte Standortförderungsgesetz. Partnerinnen des Kantons sind die Eckenstein-Geigy-Stiftung und die Basler Kantonalbank (BKB). Die Stiftung verbürgt gegenüber der BKB die restlichen 10% der Darlehen an Start-ups bis zu einer Gesamtsumme von einer Million Franken, was vorerst eine Bürgschaftssumme und entsprechende nachrangige Darlehen von zehn Millionen Franken ermöglicht. Der Kanton ist offen für die Zusammenarbeit mit weiteren Bürgen und/oder Geschäftsbanken, die im Kanton aktiv sind. Die Bürgschaften sind mit einer Beteiligung an einem späteren Erfolg des Start-ups verknüpft. Zuständig für die Gewährung der Bürgschaften ist der Regierungsrat.