Kongressförderung

Kongressförderung des Kantons Basel-Stadt: Unterstützung für erfolgreiche Kongresse

Dank ihrer strategischen Lage, den exzellenten Verkehrsanbindungen und der modernen Infrastruktur zählt die Stadt Basel zu den führenden Messe- und Kongressdestinationen Europas. Hier treffen zukunftsgerichtete Industrien, renommierte Forschungsinstitute und führende Spitäler aufeinander. Die Kongressförderung unterstützt ausgewählte Kongresse mit dem Ziel, die Innovationslandschaft zu stärken und den Kongressstandort Basel weiterzuentwickeln.

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Unsere Unterstützung für Kongresse

Die Kongressförderung Basel-Stadt unterstützt nach klar definierten Kriterien ausgewählte Kongresse in den drei strategischen Innovationsfeldern des Kantons Basel-Stadt:

  • Innovationen in Life Sciences
  • Digitale Innovation
  • Nachhaltige Wirtschaft

Gefördert werden auch wissenschaftliche Kongresse, die einen starken Bezug zu diesen Innovationsfeldern aufweisen.

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Kongressformate

Unterstützt werden die folgenden zwei Kongressformate:

  1. Kongress-Partnering: Dieses Format umfasst bereits in Basel durchgeführte Kongresse, bestehende Kongresse, die noch nicht in Basel stattgefunden haben, sowie neue Kongresse. Wiederkehrende Kongresse sind besonders attraktiv und können bei positiver Entwicklung einen 3-Jahres-Vertrag erhalten.
  2. Kongress-Entwicklung: Gefördert wird die Entwicklung neuer Kongressformate, indem bestehende Kongresse mit Potenzial weiterentwickelt werden, welche die Zielgrösse der Kongress-Partnerin noch nicht erreichen. Das in der Region Basel vorhandene Netzwerk in Forschung und Industrie kann für die Entwicklung von Kongressen mobilisiert werden.

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Förderkriterien

  • Wertschöpfung
  • Kongressthematik (Innovationsfelder der Standortförderung und Relevanz für den Wirtschafts- und Forschungsstandort Basel)
  • Kongressgrösse (Partnering: ≥ 500 Teilnehmende, Entwicklung ≥ 250 Teilnehmende)
  • Kongressdauer (vorzugsweise mehrtägig mit Übernachtung)
  • Internationalität der Teilnehmenden

Folgende Formate werden nicht unterstützt:

  • Unternehmensinterne Kongresse
  • Kongressformate mit übergeordneter politischer oder gesellschaftspolitischer Bedeutung
  • Nationale Kongresse mit überwiegend schweizerischen Teilnehmenden (Ausnahmen im Format Kongress-Entwicklung möglich)

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Das Congress Board Basel

Die Koordination und Evaluation von Förderanträgen liegt beim Congress Board Basel, welches aus Vertretern verschiedener Institutionen des Kantons Basel-Stadt besteht. Die Entscheidung über die Förderung erfolgt je nach Förderbeitrag durch den Vorsteher WSU bzw. den Regierungsrat, basierend auf der Empfehlung des Congress Board Basel. Bei einer Förderung wird mit dem Kongress-Veranstalter eine Zusammenarbeitsvereinbarung abgeschlossen, in der Leistungen des Kantons und die Gegenleistungen des Veranstalters festgehalten sind.

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Einreichen von Anträgen

Förderungsanträge werden zuhanden der Koordinationsstelle des Congress Board Basel eingereicht (Mail: congressboard@basel.com).

Anträge müssen bis spätestens 15. November eines jeden Jahres für das Folgejahr (respektive für Folgejahre) eingereicht werden. Förderentscheide werden bei fristgerechter Einreichung spätestens vier Monate nach Eingang des Gesuches beantwortet.

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Verpflichtungen durch die Kongressveranstalter

  • Die Durchführung des Kongresses im Kanton Basel-Stadt
  • Nennung des Kantons in der gesamten Öffentlichkeitsarbeit
  • Auftritt des Kantons oder von mit dem Kanton verbundenen Organisationen am jeweiligen Kongress (z.B. Grusswort / Welcome address)
  • Kostenlose Kongresseintritte für Startups (nicht-börsenkotierte, vor max. 10 Jahren gegründete Unternehmen), Mitarbeitende des Kantons Basel-Stadt oder mit dem Kanton verbundene Organisationen (mind. 10 Eintritte)
  • Einladungen zu offiziellen Empfängen / Galaveranstaltungen

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