Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK)

Die Öffentliche Arbeitslosenkasse ist Ihre Ansprechpartnerin für Anspruchsabklärungen und Auszahlungen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung im Kanton Basel-Stadt.
Als Dienstleistungsbetrieb des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt arbeitet die Öffentliche Arbeitslosenkasse eng zusammen mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und steht in Verbindung mit anderen Sozialversicherungen.
Es gibt mehrere Arbeitslosenkassen, aus denen Sie im Falle von Arbeitslosigkeit wählen können. Im Kanton Basel-Stadt hat die Öffentliche Arbeitslosenkasse den höchsten Marktanteil. Mit der Anmeldung der Arbeitslosigkeit wählen Sie gleichzeitig Ihre Arbeitslosenkasse.
Der Tätigkeitsbereich der OeAK umfasst folgende Aufgaben für Arbeitnehmende:
- Die OeAK klärt Ansprüche von versicherten Personen ab. Ihr Ziel ist es, die Taggeldleistungen und Insolvenzentschädigungen rasch und regelmässig auszuzahlen. „Arbeitslosenentschädigung" und „Insolvenzentschädigung“.
- Des Weiteren ist die OeAK Ihre Ansprechpartnerin für die Erstellung von PD U1-Formularen für Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnhaft sind.
- Ebenso richtet die OeAK die Kosten für arbeitsmarktliche Massnahmen – nach deren Bewilligung durch das RAV/LAM - an die Anbieter.
Für Arbeitgebende überprüft die OeAK eingereichte Anträge auf Kurzarbeits- sowie Schlechtwetterentschädigung.
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Basel-Stadt ist Mitglied des Verbandes der Öffentlichen Arbeitslosenkassen der Schweiz (VAK) und wird von Silvia Roth geleitet.
Kontakte
Arbeitslosenentschädigung (ALE)
Sie sind bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse Basel-Stadt angemeldet und haben Fragen, dann wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Sachbearbeitungsperson, welche Sie von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr erreichen.
Während der Hauptauszahlungszeit der Arbeitslosenentschädigung vom 28. - 07. des Folgemonats sind unsere Sachbearbeitenden von 09:00 Uhr - 11:30 Uhr erreichbar, so können wir gewähren, dass die monatlichen Zahlungen so schnell wie möglich ausgeführt werden.
Liste Sachbearbeitungspersonen und Zuständigkeiten (PDF, 47 KB)
Sie sind nicht bei der OeAK angemeldet und haben Fragen, dann wenden Sie sich an:
- Catherine Noth, Teamleiterin ALE
Telefon+41 61 267 51 34
catherine.noth(at)bs.ch - Davide Silvi, Teamleiter ALE
Telefon +41 61 267 51 02
E-Mail: davide.silvi(at)bs.ch
Leiter Arbeitslosenentschädigung
Arton Fazliji
Telefon +41 61 267 51 42
E-Mail: arton.fazliji(at)bs.ch
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Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung
Sie haben Fragen zu einer dieser Leistungsarten, dann wenden Sie sich bitte an:
- Caterina Enache, Sachbearbeiterin
Telefon +41 61 267 51 31
E-Mail: caterina.enache(at)bs.ch - Ilse Hammer, Sachbearbeiterin
Telefon +41 61 267 51 94
E-Mail: ilse.hammer(at)bs.ch - Kurt Müller, Sachbearbeiter
Telefon +41 61 267 51 49
E-Mail: kurt.mueller(at)bs.ch - Jennifer Crettaz, Teamleiterin
Telefon +41 61 267 51 39
E-Mail: jennifer.crettaz(at)bs.ch
Kurzarbeitsentschädigung (KAE Covid-19)
Informationen zu Voranmeldung und Antrag auf Kurzarbeit während der Corona-Pandemie finden Sie auf dieser Seite:
Formulare PD U1
Sie haben Fragen zu diesen Bescheinigungen, dann wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeitungspersonen.
- Telefon +41 61 267 51 15
E-Mail: pdu1.awa(at)bs.ch - Markus Gerber, Teamleiter SC
Telefon +41 61 267 51 58
E-Mail: markus.gerber(at)bs.ch
Abteilungsleitung
- Silvia Roth
Telefon +41 61 267 51 27
E-Mail: silvia.roth(at)bs.ch