Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK)

Die Öffentliche Arbeitslosenkasse ist Ihre Ansprechpartnerin für Anspruchsabklärungen und Auszahlungen von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung im Kanton Basel-Stadt.
Als Dienstleistungsbetrieb des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Basel-Stadt arbeitet die Öffentliche Arbeitslosenkasse eng zusammen mit den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und steht in Verbindung mit anderen Sozialversicherungen.
Es gibt mehrere Arbeitslosenkassen, aus denen Sie im Falle von Arbeitslosigkeit wählen können. Im Kanton Basel-Stadt hat die Öffentliche Arbeitslosenkasse den höchsten Marktanteil. Mit der Anmeldung der Arbeitslosigkeit wählen Sie gleichzeitig Ihre Arbeitslosenkasse.
Der Tätigkeitsbereich der OeAK umfasst folgende Aufgaben für Arbeitnehmende:
- Die OeAK klärt Ansprüche von versicherten Personen ab. Ihr Ziel ist es, die Taggeldleistungen und Insolvenzentschädigungen rasch und regelmässig auszuzahlen. „Arbeitslosenentschädigung" und „Insolvenzentschädigung“.
- Des Weiteren ist die OeAK Ihre Ansprechpartnerin für die Erstellung von PD U1-Formularen für Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnhaft sind.
- Ebenso richtet die OeAK die Kosten für arbeitsmarktliche Massnahmen – nach deren Bewilligung durch das RAV/LAM - an die Anbieter.
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Für Arbeitgebende überprüft die OeAK eingereichte Anträge auf Kurzarbeits- sowie Schlechtwetterentschädigung.
Die Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Basel-Stadt ist Mitglied des Verbandes der Öffentlichen Arbeitslosenkassen der Schweiz (VAK) und wird von Silvia Roth geleitet.