Regierungsrat beschliesst die neue Verordnung zum Wildtier- und Jagdgesetz im Kanton Basel-Stadt

Der Regierungsrat hat die neue Verordnung zum Wildtier- und Jagdgesetz beschlossen. Sie knüpft an das vom Grossen Rat bereits verabschiedete Gesetz an, welches das Wildtiermanagement im Kanton Basel-Stadt regelt und dabei die Bedürfnisse der wildlebenden Tiere in den Mittelpunkt stellt. Ebenfalls regelt die neue Wildtier- und Jagdverordnung das Thema Leinenpflicht für Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit

Am 27. Oktober 2021 hat der Grosse Rat das Wildtier- und Jagdgesetz verabschiedet. Mit diesem erhält der Kanton Basel-Stadt ein – bislang fehlendes – Jagdgesetz. Die neue Gesetzgebung stellt die Bedürfnisse der wildlebenden Tiere in den Mittelpunkt: Neben den Schutz-, Förder- und Lebensraumbedürfnissen geht es auch um die nachhaltige, wildökologisch orientierte Nutzung der jagdbaren Wildtiere.

Ebenfalls regelt die neue Wildtier- und Jagdverordnung, zum Schutz der Wildtiere, das Thema Leinenpflicht für Hunde während der Hauptsetz- und Brutzeit: Vom 1. April bis 31. Juli müssen im Kanton Basel-Stadt alle Hunde im Wald und den angrenzenden Wiesen an der Leine geführt werden. Von dieser Leinenpflicht ausgenommen ist im Landschaftspark Wiese tagsüber die gesamte rechte Wiesenseite (flussabwärts) und auf der anderen Flussseite der Uferbereich zwischen Fluss und Wiesendammweg. Die Ausnahmen von der Leinenpflicht sollen den Hunden ganzjährig freien Auslauf ermöglichen. Diese Bestimmung zur Leinenpflicht und zu den Gebieten mit Ausnahme der Leinenpflicht wurde in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für den Landschaftspark Wiese und unter Einbezug der Gemeinden und Interessensgruppen ausgearbeitet. Die Gebiete werden mit Hinweistafeln gekennzeichnet.

Die neue Wildtier- und Jagdverordnung und das Wildtier- und Jagdgesetz vom 27. Oktober 2021 treten per 1. April 2024 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten von Gesetz und Verordnung wird die Zuständigkeit für die Themen Wildtiere und Jagd vom Justiz- und Sicherheitsdepartement zum Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt wechseln. Konkret übernimmt das Amt für Wald beider Basel (künftig «Amt für Wald und Wild beider Basel») mit seiner Fachstelle für Wildtiere auch in Basel-Stadt diese Aufgaben, die es heute bereits im Kanton Basel-Landschaft wahrnimmt.

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