Kantonaler Mindestlohn

Der Regierungsrat hat das vom Stimmvolk angenommene Gesetz in Kraft gesetzt. Der kantonale Mindestlohn gilt ab 01.07.2022. Gleichzeitig verabschiedete der Regierungsrat die ausführende Verordnung.

Der Mindestlohn von 21 Franken wird jährlich angepasst, erstmals per 01.01.2023. Die jeweils geltende Höhe des Mindestlohns finden Sie unter «Aktuelle Höhe des Mindestlohns».

Am 13. Juni 2021 nahm das basel-städtische Stimmvolk das kantonale Mindestlohngesetz mit 54 Prozent Ja an. Dieses Gesetz war der Gegenvorschlag von Regierungsrat und Parlament zur Initiative „Kein Lohn unter 23.-“. Basel-Stadt ist der erste Deutschschweizer Kanton, der einen Mindestlohn einführt mit dem Ziel, dass der Lohn einer Vollzeitstelle zum Leben reichen soll.