Arbeitgebende & Unternehmen
Wir beraten Sie bei Fragen zu gesetzlichen Rahmenbedingungen: Das umfasst arbeitsrechtliche Fragen, Beantragung von Arbeitsbewilligungen und Sicherstellung von Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Auch bei Fragen zu Um- und Neubauten sind wir gerne Ihr Ansprechpartner.
Das AWA berät Arbeitgebende in verschiedenen arbeitsrechtlichen Fragen.
Der Regierungsrat hat das vom Stimmvolk angenommene Gesetz in Kraft gesetzt. Der kantonale Mindestlohn gilt ab 01.07.2022. Gleichzeitig verabschiedete der Regierungsrat die ausführende Verordnung.
Müssen Sie eine Arbeits-bewilligung für Drittstaats-angehörige beantragen? Oder Arbeitnehmende aus der EU im Meldeverfahren melden? Informationen zu Antragsstellung und Meldepflicht finden Sie hier.
Welche Tätigkeiten eines Unternehmens sind bewilligungspflichtig? Die am häufigsten angefragten Bewilligungen finden Sie hier aufgelistet. Gerne geben wir Ihnen ergänzende Auskunft dazu.
Im Jahr 2002 ist das Abkommen über den freien Personenverkehr (FZA) zwischen der Schweiz und der EU in Kraft getreten.
Welche finanzielle Unterstützung können Arbeitgebende und Unternehmen vom Kanton Basel-Stadt erwarten?
Am Arbeitsplatz unterstehen die Arbeitnehmenden besonderen Schutzbestimmungen. Sie als Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, diese einzuhalten. Das Arbeitsinspektorat steht Ihnen gerne für Beratungen sowie bei Fragen zur Verfügung.
Für KMU und HR-Abteilungen in Unternehmen sind die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren unverzichtbare Partner im schweizerischen Arbeitsmarkt.
Das Arbeitsinspektorat ist Ansprechpartner für Planer, Architekten und Bauherrschaften hinsichtlich des Arbeitnehmerschutzes.