Verträge

Die Abteilung Arbeitsbeziehungen und Einigungsamt ist Ihre Anlaufstelle bei Fragen zu Gesamt- und Normalarbeitsverträgen. Ebenso erhalten Sie hier Auskünfte im Zusammenhang mit der Anstellung von Hauspersonal.
Gesamtarbeitsverträge
Die Abteilung Arbeitsbeziehungen und Einigungsamt
- gibt Auskünfte bei Fragen im Zusammenhang mit Gesamtarbeitsverträgen.
- ist zuständig für die Allgemeinverbindlicherklärung von kantonalen Gesamtarbeitsverträgen durch den Regierungsrat
- führt eine Dokumentation über die im Kanton geltenden Gesamtarbeitsverträge
Im Kanton Basel-Stadt allgemein verbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge sind:
Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt
Im Kanton Basel-Stadt gilt der allgemeinverbindlich erklärte GAV für das Gipsergerwerbe im Kanton Basel-Stadt inklusive Nachtrag 1, 2, 3 und 4 sowie Anhang 6, gültig bis zum 31. Dezember 2022.
Basler Ausbaugewerbe (kantonaler GAV ausser Kraft)
Der kantonale GAV „Basler Ausbaugewerbe“ wurde per 1.1.2014 durch einen neuen GAV Basler Ausbaugewerbe ersetzt, welcher neu für die Kantone Baselland und Baselstadt gilt. Den Wortlaut finden Sie im untenstehenden Link „Liste der allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge“.
Weitere wichtige Informationen zu den Gesamtarbeitsverträgen:
Normalarbeitsverträge
Die Abteilung Arbeitsbeziehungen und Einigungsamt ist zuständig für alle Fragen im Zusammenhang mit Normalarbeitsverträgen, insbesondere den Normalarbeitsverträgen für Hauspersonal.
Hauspersonal
Seit dem 1. Januar 2011 ist der Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (NAV) auf Bundesebene in Kraft getreten. Darin werden gesamtschweizerisch Mindestlöhne festgelegt.
Die Mindestlöhne betragen brutto, ohne Zuschläge für Ferien und bezahlte Feiertage:
- ungelernt CHF 18.90/Std.
- ungelernt mit mindestens 4 Jahren Berufserfahrung CHF 20.75/Std.
- gelernt mit EBA CHF 20.75/Std.
- gelernt mit EFZ CHF 22.85/Std.
Der neue NAV und damit die Mindestlöhne gelten nur für Arbeitsverhältnisse ab 5 Stunden pro Woche. Ausserdem gibt es Einschränkungen im persönlichen Geltungsbereich.
Für Anstellungen von Hauspersonal von mehr als 4 Stunden pro Woche gilt ausserdem der Normalarbeitsvertrag für Hauspersonal im Kanton Basel-Stadt, welcher die Arbeitsbedingungen regelt.
Bei einer Neuanstellung verwenden Sie bitte unsere Richtlinien Hauspersonal.
Weitere wichtige Links und Formulare
NAV Vertragsmuster Stundenlohn
Arbeitszeiterfassung gemäss NAV für Hauspersonal BS
Sperrfristen und Kündigungsschutz nach Art. 336c OR
Landwirtschaftliches Personal
Für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt gilt der Normalarbeitsvertrag für landwirtschaftliche Arbeitsverhältnisse im Kanton Basel-Stadt.