Jugendschutz

Sie sind unter 18 Jahre alt und gehen einer beruflichen oder nebenberuflichen Tätigkeit nach? Dann sollten Sie unbedingt Folgendes wissen.
Zulässige Arbeiten und Arbeitszeiten für jugendliche Arbeitnehmende
Sie sind unter 18 Jahre alt und möchten wissen, welche Arbeiten Sie ausführen dürfen und ob Sie in der Nacht und/oder am Wochenende arbeiten dürfen?
Wir beraten Sie über
- für Jugendliche erlaubte und nicht-erlaubte, gefährliche Tätigkeiten
- zulässige und bewilligungspflichtige Arbeitszeiten
Weitere wichtige Informationen zum Schutz für jugendliche Arbeitnehmende
- Meldeformular jugendliche Arbeitnehmer (unter 15 Jahre)
- Arbeitsgesetz
- Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (Jugendarbeitsschutzverordnung)
- Wegleitung zu Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
- Verordnung über gefährliche Arbeiten für Jugendliche
- Verordnung über die Ausnahmen vom Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit während der beruflichen Grundbildung
- SECO-Broschüre Jugendarbeitsschutz