Unfallprävention

Als Arbeitgebende sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zur Prävention von Unfällen am Arbeitsplatz zu treffen. Das Arbeitsinspektorat bietet Ihnen umfassende Beratung, wie die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb gewährleistet werden kann.

Beratung zu ausreichender Sicherheit am Arbeitsplatz

In Ihrem Betrieb werden gefährliche Stoffe gehandhabt, Lasten transportiert oder Maschinen kommen zum Einsatz. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie alle notwendigen sicherheitstechnischen Vorkehrungen an den Arbeitsplätzen getroffen haben oder Sie wollen sich über die Erstellung eines betrieblichen Sicherheitskonzepts informieren.

Wir bieten Ihnen

  • Betriebsbegehungen zur Beurteilung des Gefahrenpotenzials in Ihrem Betrieb
  • Vorschläge zur Erhöhung der Arbeitssicherheit
  • Informationen zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts
  • Informationen über Branchen-, Betriebsgruppen- und Modelllösungen
  • Beratung zur Beschaffung sicherheitskonformer Arbeitsmittel
  • Beratung zur Beschaffung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Schulung von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zur Unfallprävention
  • Durchführung von ASA-Systemkontrollen

Zur Prävention von Betriebsunfällen und Berufskrankheiten gehört auch die Schaffung eines gesunden Arbeitsklimas. Hinsichtlich Massnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Umsetzung der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz beraten wir Sie gerne auf unserer Webseite zum Gesundheitsschutz.

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