Finanzielle Leistungen

Arbeitslosenentschädigung – was ist zu tun?

Sie wohnen im Kanton Basel-Stadt und haben Ihre Stelle verloren?
Nach Ihrer Anmeldung beim RAV und bei der Arbeitslosenkasse wird der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung abgeklärt. Sind sämtliche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosentaggelder.

Hinweis: Ihre Mitarbeit beim Einholen der notwendigen Unterlagen und Informationen ermöglicht uns eine zeitnahe Auszahlung.

Die wichtigsten Schritte zur Anmeldung bei der Öffentlichen Arbeitslosenkasse:

  1. Nachdem Sie sich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als arbeitslos angemeldet haben, erhalten Sie diverse Unterlagen. Sie können zwischen der Öffentlichen Arbeitslosenkasse und anderen Kassen frei wählen.
  2. Wir freuen uns, wenn Sie sich für die Öffentliche Arbeitslosenkasse entscheiden. Der Antrag mit den relevanten Unterlagen kann uns per E-Mail in pdf-Format, per Post oder persönlich eingereicht werden. An unseren Schaltern im 2. Stock an der Hochstrasse 37 überprüfen wir ihn gemeinsam mit Ihnen. Unser Ziel ist eine rasche und regelmässige Zahlung Ihrer Ansprüche.

Eine telefonische Voranmeldung ist nicht notwendig. Unsere Schalteröffnungszeiten sind von Montag bis Freitag, 08:00 - 11:30 Uhr sowie 13:30 - 16:30 Uhr.

nach oben

Arbeitslosenfonds

Zweck des Arbeitslosenfonds ist es, Personen, die aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit in eine vorübergehende finanzielle Notlage geraten sind, zu unterstützen. Grösstenteils handelt es sich dabei um weitere Krankentaggelder (nach deren Ausschöpfung bei der Arbeitslosenkasse).
 

Sie möchten ein Gesuch einreichen?

Kontaktieren Sie

Nach den Vorabklärungen erhalten Sie das entsprechende Gesuchformular per Post zugestellt. Über die eingereichten Gesuche entscheidet die vom Regierungsrat bestellte Kommission.

Hinweis: Auf Leistungen aus dem Arbeitslosenfonds besteht kein Rechtsanspruch.

nach oben

Insolvenzentschädigung

Ist ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin zahlungsunfähig und kann ausstehende Löhne der Angestellten nicht auszahlen, so deckt die Arbeitslosenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Lohnforderungen für die geleistete Arbeit des Arbeitnehmenden während der letzten vier Monate vor Konkurseröffnung.

Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin eines Unternehmens in Konkurs?
Beantragen Sie Ihre Insolvenzentschädigung mit diesem Antragsformular.

 

Wichtig

Die Insolvenzentschädigung kann nur durch die Öffentliche Arbeitslosenkasse desjenigen Kantons ausgerichtet werden, in welchem der Arbeitgebende seinen Wohn- oder Geschäftssitz zum Zeitpunkt des Konkurses hat.
Der Entschädigungsanspruch muss spätestens 60 Tage nach der Veröffentlichung des Konkurses im Schweizerischen Handelsamtsblatt bei der Arbeitslosenkasse gestellt werden.

Tipp

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen haben Sie eine sogenannte Schadenminderungs-pflicht. Das bedeutet, dass Sie für die Geltendmachung ausstehender Löhne gegen ihren Arbeitgebenden frühzeitig auf eindeutige und unmissverständliche Weise vorgehen müssen (schriftliche Mahnung, Betreibung, etc.). Ohne dieses Vorgehen können Sie Ihr Recht auf Insolvenzentschädigung verlieren.

nach oben

Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit (FsE)

Die Arbeitslosenversicherung hat mit der arbeitsmarktlichen Massnahme „FsE“ die Möglichkeit, versicherte, arbeitslose Personen während der Planungs- und Vorbereitungsphase) zur Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Dabei wird nur die erste Phase unterstützt, von der Idee bis zum konkreten Ziel. Entnehmen Sie alles Wissenswerte hierzu unserer Broschüre „Sie wagen den Sprung in die Selbstständigkeit“.