PD U1

Sie haben in der Schweiz gearbeitet und müssen sich in einem EU- oder EFTA-Staat beim Arbeitsamt anmelden? Dann wird man von Ihnen das Formular PD U1 verlangen. Mit diesem Formular werden die Zeiten, die für die Gewährung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu berücksichtigen sind, nachgewiesen.

Im Kanton Basel-Stadt stellt die Öffentliche Arbeitslosenkasse diese Bescheinigungen aus.

PD U1

Wir benötigen

Die Unterlagen können per Mail in pdf-Format, bzw. per Post gesandt oder persönlich an unseren Schaltern abgegeben werden.

Die PD U1 für Personen mit Wohnort FR-67xxx oder FR-68xxx übermitteln wir direkt an das Pôle Emploi; dies bedingt, dass man dort registriert ist.

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PD U2 / E 303

Wenn Sie in einem EU- oder EFTA-Mitgliedstaat Arbeit suchen wollen, können Sie Ihren schweizerischen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) unter bestimmten Voraussetzungen für eine Dauer von maximal drei Monaten exportieren (Leistungsexport). Auskünfte hierzu erhalten Sie beim RAV.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Leitfaden für Versicherte".

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