Schlechtwetterentschädigung

Arbeitnehmende in Erwerbszweigen, in denen wetterbedingte Arbeitsausfälle üblich sind, haben unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung.

Die Kantonale Amtsstelle prüft die Anspruchsvoraussetzung des Unternehmens. Gleichzeitig wählen Sie die für Sie zuständige Arbeitslosenkasse. Die Öffentliche Arbeitslosenkasse (OeAK) oder eine andere von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse nimmt die Berechnungen und Auszahlungen der Leistungen vor.

Meldung - Sie müssen einen wetterbedingten Arbeitsausfall melden?

Reichen Sie diese Unterlagen via E-Mail kast.awa@bs.ch ein.

Abrechnung - Welche Unterlagen müssen Arbeitgebende für die Arbeitslosenkasse ausfüllen und einreichen?

Verwenden Sie hierzu die Formulare der arbeit.swiss-Webseite und senden diese per E-Mail. Für jeden weiteren Monat reichen Sie bitte erneut das entsprechende Antragsformular bei der OeAK ein (siehe Kontaktbox).