Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung (KAST)

Die KAST hat ein breites Wirkungsfeld; sie ist nebst Anlauf- und Beratungsstelle gleichsam Prüfungs- und Bewilligungsinstanz, indem sie dafür sorgt, dass nur dort Versicherungsleistungen erbracht werden, wo sie auch begründet sind.

Arbeitslosigkeit

Meldungen und Überweisungen der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und Arbeitslosenkassen zu Fragen des Anspruchs werden von der KAST bearbeitet und entsprechende Verfügungen und Einspracheentscheide erlassen.

Aufgrund von eingereichten Beschwerden verfasst die KAST Stellungnahmen, welche an das Sozialversicherungsgericht des Kantons Basel-Stadt und an das Bundesgericht weitergeleitet werden.

Die KAST unterstützt versicherte, anspruchsberechtigte Personen bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Haben Sie rechtliche Fragen zur Arbeitslosigkeit? Kontaktieren Sie uns über kast.awa@bs.ch oder unseren Rechtsdienst telefonisch.

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Kurzarbeits- / Schlechtwetterentschädigung

Wenn aus wirtschaftlichen Gründen die Arbeitszeiten gekürzt oder die Arbeit für eine gewisse Zeit ganz eingestellt werden muss, dann besteht ein allfälliger Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Das gleiche gilt für wetterbedingte Arbeitsausfälle.

Müssen Sie als Arbeitgebende in Ihrem Unternehmen Kurzarbeit oder eine Schlechtwetterentschädigung einführen? Gerne informiert Sie die KAST über die Voraussetzungen und prüft die Meldungen für Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung.

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