Rechtsauskunft für arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen

Sie sind von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits auf Stellensuche und haben Fragen zu Ihrer Arbeitslosenentschädigung? Die Rechtsauskunft des AWA ist Ihre Anlaufstelle. Sie erhalten Auskünfte zu sämtlichen Bereichen der Arbeitslosenversicherung.

Im Normalfall klärt die Arbeitslosenkasse den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung ab und zahlt gegebenenfalls monatlich Arbeitslosentaggelder aus. Für Fragen über Arbeitslosigkeit stehen Ihnen die Arbeitslosenkasse und die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gerne zur Verfügung.

Die Juristinnen und Juristen der Kantonalen Amtsstelle Arbeitslosenversicherung (KAST) beraten Sie gerne telefonisch zu sämtlichen Bereichen der Arbeitslosenversicherung. Dabei kann es sich um Verfahren handeln (z.B. Einsprachen und Beschwerden) oder um materielle Sachbereiche der Arbeitslosenversicherung (z.B. Anspruch oder Vermittlungsfähigkeit).

Bitte beachten Sie auch hier, dass telefonische Auskünfte in der Regel nicht verbindlich sind.

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