Arbeitsbeziehungen & Einigungsamt (ABZ)

Die Abteilung Arbeitsbeziehungen und Einigungsamt ist unter anderem für die Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union verantwortlich, bietet Beratungen zum Arbeitsrecht an und ist Ihr Ansprechpartner für folgende Themen: Bekämpfung von Schwarzarbeit, flankierende Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen, die arbeitsmarktliche Prüfung von Arbeitsbewilligungen, sowie Arbeitsvermittlung und Personalverleih. Das ABZ ist zudem die kantonale Zentralstelle für wirtschaftliche Landesversorgung.
Die Abteilung Arbeitsbeziehungen und Einigungsamt befasst sich schwerpunktmässig mit:
- Der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
- Der arbeitsmarktlichen Zulassung von Ausländerinnen und Ausländern, die einer bewilligungspflichtigen oder meldepflichtigen Erwerbstätigkeit im Kanton Basel-Stadt nachgehen.
- Der Erteilung von persönlichen und telefonischen Rechtsauskünften im Bereich des Arbeitsvertragsrechts.
- Der Bekämpfung von Schwarzarbeit.
- Der Erteilung von Bewilligungen zur Arbeitsvermittlung- und dem Personalverleih.
- Der Prüfung und Bewilligung von Bergsportaktivitäten.
- Der Erteilung von Bewilligungen zur berufsmässigen Ehe- und Partnervermittlung aus dem Ausland oder ins Ausland.
- Der Durchführung von Verfahren des ständigen staatlichen Einigungsamts bei Kollektivstreitigkeiten (auch als vertragliches Schiedsgericht).