Eichwesen

Für die Kontrolle der Messmittel sind in der Schweiz die kantonalen Eichämter, ermächtigte Eichstellen sowie das Bundesamt für Metrologie (METAS) verantwortlich. Im Kanton Basel-Stadt ist das Eichamt dem Arbeitsinspektorat unterstellt.
Zu unseren Dienstleistungen gehören:
- Eichung von Messmitteln (Waagen, Tanksäulen usw.)
- Kontrollen von Fertigpackungen - enthält die Packung die angegebene Menge?
- Marktüberwachung und Nachschau - entsprechen die Messmittel den gesetzlichen Grundlagen?
- Aufsicht und Schulung von Privatpersonen, beispielsweise öffentliche Wäger oder plombenermächtigte Personen.
Haben Sie Fragen zu geeigneten Messmitteln in Ihrem Geschäft? Gerne beraten wir Sie.
Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen:
SR 941.20 Bundesgesetz über das Messwessen
SG 910.400 Verordnung zum Bundesgesetz über das Messwesen
Gut zu wissen:
Gerne nehmen wir auch Meldungen betreffend falscher Messung Ihres Einkaufs (z.B. Brutto für Netto) entgegen.