Gewerbsmässige Vermittlung oder Gewährung von Konsumkrediten

Sie möchten gewerbsmässig Konsumkredite vermitteln oder gewähren? Diese Tätigkeiten unterliegen der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG).
Wir beraten Sie gerne und erteilen Bewilligungen für die gewerbsmässige Kreditgewährung und -vermittlung.
Weitere wichtige Informationen zum Konsumkredit
- Gesuchsformular zur Erlangung einer Bewilligung für die Gewährung oder Vermittlung von Konsumkrediten (PDF, 664 KB, nicht barrierefrei)
- Merkblatt betreffend Gewährung oder Vermittlung von Konsumkrediten (PDF, 27 KB, nicht barrierefrei)
- Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG)
- Verordnung zum Konsumkreditgesetz (VKKG)
- Kantonale Verordnung zum Bundesgesetz über den Konsumkredit und zur Bundesverordnung zum Konsumkreditgesetz
- Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG - 241 (admin.ch)