Gewerbsmässige Vermittlung oder Gewährung von Konsumkrediten

Sie möchten gewerbsmässig Konsumkredite vermitteln oder gewähren? Diese Tätigkeiten unterliegen der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG).

Wir beraten Sie gerne und erteilen Bewilligungen für die gewerbsmässige Kreditgewährung und -vermittlung.