Ladenöffnungszeiten

Fotografie eines Schildes mit Ladenöffnungszeiten

Das Arbeitsinspektorat berät Sie gerne und erteilt bei Bedarf oder nach Prüfung Bewilligungen für verlängerte oder ausserordentliche Ladenöffnungszeiten.

Als Ladeninhaber oder Ladeninhaberin möchten Sie Ihren Laden aufgrund eines speziellen Anlasses ausserhalb der ordentlichen Ladenöffnungszeiten betreiben und ersuchen um eine Bewilligung?
Oder Sie möchten als Betreiberin oder Betreiber einen offenen Verkaufsstand im Rahmen einer Veranstaltung anmelden?

Wir beraten Sie gerne und erteilen bei Bedarf oder nach Prüfung Bewilligungen für

  • die Durchführung von Veranstaltungen an öffentlichen Ruhe- und Feiertagen
  • den Betrieb von offenen Verkaufsständen an besonderen Anlässen (z.B. Fasnacht und 1. August, Nationalfeiertag)
  • die verlängerten oder ausserordentlichen Ladenöffnungszeiten (z.B. Jubiläum, Neueröffnung, Event)

Zudem führen wir aufgrund eingegangener Beschwerden sowie aus eigener Initiative Kontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung von Ladenöffnungszeiten durch.