Gasttaxe & BaselCard

Warum ist die Gasttaxe so wichtig?

Basel-Stadt erhebt von seinen Gästen eine Gasttaxe (Kurtaxe). Deren Einnahmen fliessen in die Erstellung und den Unterhalt der touristischen Infrastruktur. Mit der ebenfalls aus der Gasttaxe finanzierten BaselCard haben Gäste freie Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln in Basel und der Region und seit 2018 auch vergünstigten Eintritt zu attraktiven Kultur- und Freizeitangeboten.

Gasttaxe

Der Kanton Basel-Stadt erhebt von übernachtenden Gästen eine Gasttaxe von zurzeit 4.00 Franken pro Übernachtung. Die Einnahmen werden in die Schaffung und den Unterhalt der touristischen Infrastruktur sowie in Angebote für den Gast investiert. Dazu gehört auch die BaselCard. (weiterführende Informationen zur BaselCard finden Sie hier: https://www.basel.com/de/BaselCard)

Seit 1. September 2018 zieht Airbnb bei jeder Buchung in Basel-Stadt die Gasttaxe von vier Franken pro Übernachtung und pro Person automatisiert beim Buchungsvorgang ein und leitet sie an das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt weiter.

Für Basel-Stadt gilt jedoch, dass Kinder unter zwölf Jahren und im Kanton Basel-Stadt wohnhafte Gäste grundsätzlich von der Gasttaxe befreit sind. Zusätzlich müssen auch Personen, die insgesamt während mehr als 30 Tagen im gleichen Airbnb-Betrieb beherbergt werden ab dem 31. Tag keine Gasttaxe mehr entrichten. Gehören Sie zu einer dieser Personengruppen und haben Gasttaxe entrichtet, können Sie die Rückerstattung der Gasttaxe gerne bei uns beantragen. Das Rückerstattungsformular finden Sie untenstehend.

BaselCard

Alle in Basel übernachtenden Gäste, welche die Gasttaxe bezahlen, erhalten ab Januar 2018 die BaselCard. Diese erlaubt während der Dauer Ihres Aufenthaltes die freie Benützung von Tram und Bus in den Zonen 10, 11, 13, 14 und 15 des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW), bietet Ihnen Ermässigungen zu attraktiven Kultur- und Freizeitangeboten. Kinder bis zum 12. Altersjahr erhalten die BaselCard unentgeltlich. Für den Transfer vom Flughafen oder den Basler Bahnhöfen zu Ihrer Unterkunft ist die Reservationsbestätigung Ihres Beherbergungsbetriebs als Fahrausweis gültig.