Mietzinserleichterungen

Wann können Unternehmen im Kanton Basel-Stadt Mietzinserleichterung beantragen? Was sind die entsprechenden Kriterien?
Mietzinserleichterungen für Technologie Start-ups
Für Technologie Start-ups mit spezifischen Anforderungen an Mietflächen (wie Labors, Reinräume, Flächen für Pilotproduktionen oder Hochtechnologieproduktion, spezifische IT- bzw. Serverräumlichkeiten, etc.).
Um die Fixkosten von Technologie Start-ups, die unter den Folgen von COVID-19 leiden - insbesondere von kleineren - zu reduzieren, bietet die Standortförderung kurzfristig besondere Zuschüsse an die Mietausgaben an. Durch eine Anpassung und Aufstockung des bestehenden Instruments der Mietzinserleichterungen können kurzfristig, das heisst vor allem in den Jahren 2020 und 2021, wesentlich mehr Unternehmen finanziell entlastet werden als in der Vergangenheit. Die Basis dafür bildet ein entsprechender Beschluss des Grossen Rates (Kantonsparlament) vom 3. Juni 2020. Zusammen mit den bestehenden Mitteln werden in den Jahren 2020 bis 2023 gesamthaft maximal 3,3 Mio. Franken neu verpflichtet werden können.
Die Standortförderung des Kantons Basel-Stadt bietet Ihrem Unternehmen die Möglichkeit einer Mietzinserleichterung an. Dies bedeutet, dass wir Sie kurzfristig während zwei Jahren - mit einem Kostendach von maximal CHF 75‘000 pro Jahr für maximal 50% der Mietausgaben quartalsweise unterstützen können. Die Mietzinserleichterung kann mit Beginn ab dem 1. Juli 2020 mittels elektronischem Antragsformular beantragt werden. Wir werden Ihren Antrag nach Erhalt sorgfältig prüfen. Dies wird Zeit in Anspruch nehmen. Danach werden wir uns bei Ihnen melden. Die zu erfüllenden Kriterien für den Erhalt von Mietzinserleichterungen können Sie jetzt folgendem Merkblatt entnehmen.
Für weitergehende Fragen wenden Sie sich an 061 267 66 99. Falls Sie bereits Teilnehmer des laufenden Programms sind, wenden Sie sich bitte per Mail (mze@bs.ch) direkt an uns.