Einsätze während Messen

Für Einsätze an Messen von ausländischem Personal bedarf es ebenfalls einer Meldung oder eines Bewilligungsantrages.

Für Einsätze während einer Messe gilt die 8-Tage-Regelung, siehe AIG/VZAE-Weisungen Punkt 4.8.2.6.1 (PDF, 1.9 MB).
Für weitergehende Messeeinsätze muss das Meldeverfahren angewandt, respektive müssen Arbeitsbewilligungen beantragt werden.

Bei Fragen rund um einen Einsatz von ausländischem Personal während Messen können Sie uns gerne kontaktieren.

Bitte beachten Sie

Persönliche Beratungsgespräche vor Ort werden ausschliesslich für Arbeitgebende, nach vorheriger Terminvereinbarung, angeboten.

Telefonische Beratung zum Meldeverfahren
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Telefon +41 61 267 88 37
mv.awa@bs.ch

Telefonische Beratung für Arbeitsbewilligungen
09:00 - 11:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Telefon +41 61 267 50 60
ab.awa@bs.ch

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