Löhne

Sie möchten sich erkundigen, ob es in einer bestimmten Branche einen Mindestlohn gibt oder welche orts- und branchenüblichen Löhne gelten? Es besteht auch die Möglichkeit, den entsprechenden Lohn selber zu berechnen: nutzen Sie hierzu den Lohnrechner des Bundesamts für Statistik.
Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen
Ausländische Arbeitgebende müssen ihren entsandten Arbeitnehmenden während des Einsatzes in der Schweiz mindestens die Arbeits- und Lohnbedingungen garantieren, die in Bundesgesetzen, Verordnungen des Bundesrates und in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen vorgeschrieben sind. Zu diesen Bedingungen zählen:
- Minimale Entlöhnung
- Arbeits- und Ruhezeiten
- Mindestdauer der Ferien
- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Schutz von Schwangeren, Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen
- Nichtdiskriminierung, namentlich Gleichbehandlung von Frau und Mann.
Unter entsendung.admin.ch finden Sie die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge mit zwingenden Mindestlöhnen.
Orts- und branchenübliche Löhne
Falls in Ihrer Branche keine zwingenden Mindestlöhne aufgrund eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages gelten, können Sie den orts- und branchenüblichen Lohn mit dem Lohnrechner des Bundesamtes für Statistik berechnen.
Normalarbeitsvertrag (NAV) Detailhandel Basel-Stadt
Normalarbeitsvertrag mit zwingenden Mindestlöhnen für die im Detailhandel Basel-Stadt angestellten Personen (NAV Detailhandel)
Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt, gültig ab 1. Juli 2017
Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt, 2. Mai 2017