EU-27/EFTA: Stellenantritt bei einem Arbeitgebenden in der Schweiz länger als drei Monate

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Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz am 01.06.2002 wurde schrittweise der freie Personenverkehr für Angehörige aus Ländern der EU und der EFTA eingeführt. Für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit besteht unterdessen für Angehörige dieser Staaten ein Rechtsanspruch auf eine Aufenthalts- respektive Arbeitsbewilligung. Bild: nadyabasos_shutterstock.com

Sie benötigen eine Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung?

Für das Beantragen einer Aufenthalts- respektive einer Arbeitsbewilligung müssen sich Personen aus den EU-27/EFTA-Staaten beim Kundenzentrum Bevölkerungsdienste und Migration melden.