Ein Kraftakt für die Unternehmenshilfe

Tausende von Betrieben im Kanton Basel-Stadt haben mehrere hundert Millionen Franken an Kurzarbeitsentschädigung erhalten – dank rascher Hilfe durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit.

4'000 Betriebe, 8'000 Verfügungen, 340 Millionen Franken – die Zahlen sind beachtlich. Im Zeitraum zwischen dem 16. März 2020 und dem 10. Januar 2021 hat der Bereich Arbeitslosenversicherung (ALV) des Amts für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt über 8'000 Verfügungen betreffend Voranmeldung zur Kurzarbeit erlassen. Über 4'000 Betriebe im Kanton erhielten bis kurz vor Weihnachten rund 340 Millionen Franken an Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) ausbezahlt, dies durch die Abteilung Öffentliche Arbeitslosenkasse im AWA.

Kompetent geholfen

Dazu war ein massiver Kraftakt nötig. Dieser dauert übrigens noch immer an. Es brauchte dazu auch «eine massive Aufstockung des Personalbestands», sagt Jennifer Crettaz, Teamleiterin des Leistungsbereichs Kurzarbeit, Schlechtwetter und Insolvenz. Nach einem Jahr lautet ihr Fazit: «Wir konnten während dieser Krise beweisen, dass wir in der Lage sind, den Betrieben schnell und kompetent zu helfen.»

Unternehmen können Hilfe beschleunigen

Jennifer Crettaz nennt eine Reihe von Punkten, die Unterstützung suchenden Unternehmen helfen können, um noch schneller als bisher an Entschädigungen zu kommen:

  • Die monatlichen Anträge vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Ihre Betriebs- und Unternehmensregister-Nummer (BUR) angeben.
  • Die auf dem Formular erwähnten Beilagen mitsenden.
  • Die komplett bewilligten Personen (gemäss Voranmeldung) auf der Abrechnung aufführen statt nur die von Kurzarbeit betroffenen Personen.
  • Anträge innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode einreichen (massgebend ist der Poststempel oder Eingang der E-Mail).

Elektronisch kommunizieren

Idealerweise werden die Anträge entweder nur per Post oder nur per E-Mail eingereicht, keinesfalls doppelt, da so der Arbeitslosenkasse ein grosser Mehraufwand erspart bleibt, respektive die Anträge schneller bearbeitet werden können. Jennifer Crettaz empfiehlt dabei den elektronischen Weg, also das Einreichen per E-Mail: «Das erleichtert den Nachweis, dass der Antrag innerhalb der geforderten drei Monate eingereicht wurde», sagt sie. Sie merkt dabei an, dass Artikel 38 Absatz 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eine Kulanz des Kantons verhindert. Die dreimonatige Einreichfrist und die damit verbundene Verwirkungsfrist habe der Bund so vorgeschrieben.

Informationsvorsprung

Wer ein paar Minuten investiert, um sich zu informieren, der trägt auch zur Beschleunigung der Verfahren bei. Vieles steht bereits in den Formularen. Die Webseiten des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) des Bundes und der Arbeitslosenkasse haben ebenfalls hilfreiche Informationen aufgelistet. Was laut Jennifer Crettaz hilft, sind die sogenannten «FAQ» des SECO. All diese Instrumente «decken bereits den grössten Teil der Rückfragen ab.»